Binnenschifffahrt

Tarife Binnenschifffahrt

Für die Benutzung des Hafens und einiger öffentlicher Hafeneinrichtungen durch Binnenschiffe, Schlepper, Fischereiboote, Arbeits- und Ankerflöße, Pontons, Hubfahrzeuge, Baggerschiffe, Schwimmkrane und andere schwimmende Fahrzeuge werden Hafengelder berechnet.

Tariftabelle

Tariftabelle Binnenhafengeld 2013

Abonnemente

Binnenschiffe, welche die Häfen regelmäßig benutzen, können über das Nautische Servicezentrum ein Abonnement beziehen.

Regelung kostenloses Anlegen

In einigen Fällen wird für die Hafenbenutzung kein Binnenhafengeld berechnet. Zum Beispiel:

  • wenn die Hafenbenutzung ausschließlich aus der direkten Durchfahrt ohne Löschen oder Laden besteht.
  • für ein Binnenschiff, das weder lädt noch löscht (die Befreiung gilt für einen ununterbrochenen Zeitraum von maximal 12 Stunden).
  • mit einem Frachtschiff, das weder lädt noch löscht, oder mit einem Binnenschiff, das von der Warte- und Krankenregelung Gebrauch macht, für die Hafenbenutzung zwischen Samstagnachmittag 14.00 Uhr und Montagmorgen 8.00 Uhr.
  • für ein Frachtschiff und ein Binnenschiff an den gesetzlichen Feiertagen (Neujahr, Ostermontag und Pfingstmontag, beide Weihnachtstage, Christi Himmelfahrt, Konniginnedag (30. April) und Bevrijdingsdag (5. Mai).

 

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